FESTSTELLUNG EINER KATASTROPHE!

Veröffentlicht am: 09.08.2024

Gemäß § 4 iVm. § 2 Abs. 1 des Stmk. Katastrophenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999 i.d.g.F. wurde
im Sinne des § 1 Abs. 2 vom Bezirkshauptmann festgestellt, dass sich in den Gemeinden Wald am Schoberpaß, Kalwang, Mautern und Kammern, Bezirk LEOBEN, am 17.07.2024 um 12:00 Uhr eine Katastrophe im Sinne des gegenständlichen Gesetzes aufgrund eines Unwetterereignisses ereignet hat.

Die Bevölkerung wird ersucht, den Anweisungen der Katastrophenschutz- und Sicherheitsbehörden
Folge zu leisten und die eintreffenden Rettungs- und Hilfskräfte nicht zu behindern.


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